Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) A.18 AGB Januar 2017

Lieber Gast

Wir heissen Sie im Hallenbad Aeschi herzlich willkommen. Wir möchten Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Personal gerne zur Verfügung.

1. Zweck und Geltungsbereich

Die AGB gelten für unsere Produkte und Dienstleistungen und ergänzen die gültige Betriebs- und Badeordnung im Bereich von Kunden- und Geschäftsbeziehungen.

2. Gültigkeit von Punkte-Abonnemente (Batch)

Das Punkte-Abonnement (10er-Eintritte Bad / 10er-Eintritte Wellness / 10er-Eintritte Sauna ) erhalten ab Kaufdatum 2 Jahr Gültigkeit.

3. Gültigkeit von der Einzeleintritten (blaue und orange Kärtli) und Eintrittskarten

Die Gültigkeitsdauer ist am 31.12.2015 abgelaufen.

4. Gültigkeit von Gutscheinen

Die Gutscheine sind in der Regel 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist die Hallenbad AG nicht mehr verpflichtet, diese anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barauszahlung zurückgegeben werden.

5. Rückerstattung von Abonnementen

Gekaufte Abonnemente und Punktekarten werden nicht zurückerstattet.

6. Krankheit und Unfall mit ärztlichem Zeugnis

Abonnemente werden mit Arztzeugnis ab einem Ausfall von 2 Wochen um die entsprechende Zeit verlängert. Ohne ärztliches Zeugnis oder bei kürzerem Ausfall wird auf eine Verlängerung des Abonnements verzichtet.

7. Ferien + Auslandaufenthalte

Bei Ferienabwesenheit und Auslandaufenthalte werden keine Abonnemente verlängert.

8. Preise / Angebote

Die gültigen Preise werden pro Produkt und Dienstleistung in CHF inkl. MWST verbindlich vom Kassapersonal an der Kasse bekannt gegeben. Preislisten online, Prospekten und Flyer dienen als Richtlinien. Preis- und Angebotsänderungen bleiben vorbehalten.

9. Öffnungszeiten

Die gültigen Öffnungszeiten sind am Haupteingang des Hallenbades und der Website publiziert. Kurzfristig notwendige Änderungen sind möglich. Letzte Verbindlichkeit hat die Auskunft unseres Kassapersonals.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Thun BE in der Schweiz. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.

Betriebsordnung

Lieber Gast

Wir heissen Sie im Hallenbad Aeschi herzlich willkommen. Wir möchten Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Personal gerne zur Verfügung.

1. Zweck und Geltungsbereich

Die Betriebsordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in unserer Bade-, Wellnessanlage. Sie ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte anerkennt der Gast diese Bestimmungen sowie die sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Benützungsregeln, insbesondere für Sauna, Dampfbad und Badebereich (Nassbereiche). Das Personal hat für deren Einhaltung zu sorgen. Den Weisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

2. Zulassung

Im Hallenbad Aeschi sind Personen ab 6 Jahren, sowie Kinder unter 6 Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person zugelassen. In der Wellnessanlage sind Personen ab vollendetem 16. Altersjahr zugelassen.

Ausgeschlossen vom Zutritt zu Bade-, Wellnessanlagen sind Personen, welche die Gesundheit Dritter durch ansteckende Krankheiten gefährden. Vom Personal zurückgewiesen werden können zudem Personen mit offenen Wunden und Personen, welche die Hygiene oder den ordnungsgemässen Betrieb beeinträchtigen. Unsere Gäste müssen sich selbständig bewegen können oder in Begleitung einer Betreuungsperson sein.

Bei Betriebsschluss müssen alle Gäste die Räumlichkeiten der Bade-, Wellnessanlage verlassen haben.

Die Betriebszeiten bzw. Betriebsschliessungen vor und an Feiertagen sowie die Öffnungszeiten werden in der Anlage und auf der Webseite publiziert. Jährlich werden die Anlagen für Revisions- und Unterhaltsarbeiten während ca. 2–3 Wochen geschlossen.

3. Nutzung Allgemein

Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmässigen Erteilung von Schwimmunterricht nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung zugelassen.

Schulklassen haben das Hallenbad unter Führung einer Lehrperson zu betreten und zu verlassen. Die in der Anlage bekannt gemachten Benützungsregeln und Hinweise sind zu beachten. Sie sind verbindlich.

Vor Benützung der Nassbereiche ist eine gründliche Ganzkörperdusche obligatorisch. Gäste haben sich vor dem Verlassen der Nassbereiche gut abzutrocknen. Das Tragen von Badeschuhen ist in den Nassbereichen empfohlen. Gäste mit starkem Körpergeruch werden gebeten, die nötigen Massnahmen zu treffen, um andere Gäste nicht zu beeinträchtigen.

Untersagt ist:

- das Rauchen
- das Kauen von Kaugummi
- der Gebrauch von Mobiltelefonen (ausser im Empfangs- und Bistrobereich)
- das Fotografieren und Filmen. Es wird nur in Ausnahmefällen erlaubt
- die Mitnahme von Tieren
- Bart- oder andere Haare zu rasieren
- Nägel zu schneiden, Hornhaut zu raspeln, Haartönungen und Gesichtsmasken aufzulegen
- Anstössiges und unsittliches Verhalten
- Konsum von alkoholischen Getränken (ausser im Bistrobereich) und Drogen
- Das Trinken aus Glasflaschen
- Haftpflaster und offene Wunden im Badebereich

Esswaren und offene Getränke dürfen aus hygienischen Gründen nur im Bistro konsumiert werden.

Fundgegenstände sind dem Personal oder am Empfang/Kasse abzugeben. Die Gegenstände werden während eines Monates aufbewahrt.

4. Haftung

Die Benützung der Anlagen und Einrichtungen der Bade-, Wellnessanlagen erfolgt auf eigenes Risiko.

Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Hallenbad AG oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Gastes.

Die Hallenbad AG haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chiparmband etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Gastes.

5. Garderoben

Strassenkleider/Strassenschuhe dürfen nur bis zu den Garderoben getragen werden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind die Garderobekästchen abzuschliessen. Das Garderobenkästchen muss beim Verlassen der Anlage leer und unverschlossen zurückgelassen werden. Sporttaschen müssen während des Besuchs in der Garderobe deponiert werden. Die Garderoben/Duschen werden regelmässig von weiblichem oder männlichem Personal gereinigt. Ab dem schulpflichtigen Alter benützen Mädchen die Damen- und Jungen die Herrengarderobe.

6. Hallenbad

Der Badebereich darf nur im Badeanzug benützt werden.

7. Wellnessanlagen (Sauna, Dampfbad)

Die Wellnessanlage ist grundsätzlich eine Nacktzone. Die Saunabenützung erfolgt barfuss. Das Einhüllen in einen Bademantel oder ein Badetuch ist selbstverständlich gestattet. In allen Nacktzonen müssen Tücher als Sitzunterlage benützt werden. Für die Saunakabinen gilt: «Kein Schweiss auf Holz». Aus Rücksicht auf andere Gäste sind Gespräche in den Erholungszonen zu vermeiden. Aus hygienischen Gründen sind Massagebürsten und -handschuhe nicht erlaubt. Weder in der Sauna noch im Dampfbad dürfen private Duftstoffe verwendet werden. Es dürfen keine Gegenstände in die Sauna und das Dampfbad mitgenommen werden.

8. Zuwiderhandlungen

Das Personal ist beauftragt, Gäste, die trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Betriebsordnung oder der Benützungsregeln verstossen, von der Anlage zu verweisen, wobei das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet wird. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die Betriebsordnung oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Armbandchips, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.